Kassenvorschriften ab 2020
Zu den Kassenvorschriften ab 2020 gehören die Belegausgabepflicht und die Meldepflicht für Kassensysteme. Ferner müssen Weinfachhändler ihre Kassen dann mit zertifizierten Sicherungseinrichtungen ausstatten. Im folgenden Beitrag haben wir für Sie zusammengefasst, was in gut 2 Jahren auf Unternehmer zukommen wird…
Zertifizierte Sicherungseinrichtungen für Kassensysteme
Ab dem 01.01.2020 müssen elektronische Kassensysteme über eine zertifizierte Sicherheitseinrichtung verfügen. Alle Belege der Kasse sollen zunächst eine Sicherungseinrichtung durchlaufen, bevor sie dem Kunden ausgehändigt werden. Auf diese Weise sollen Manipulationen am Beleg unmöglich gemacht werden. Diese Sicherheitseinrichtung muss über eine entsprechende Zertifizierung verfügen, um vom Finanzprüfer als gesetzeskonform anerkannt zu werden. Die Zertifizierungspflicht ist auf die technische Sicherungseinrichtung beschränkt. Die Behörden sehen keinerlei Zertifizierungen für Kassensysteme bzw. Kassensoftware vor.
Genaue Anforderungen noch unbekannt
Laut des Bundesfinanzministeriums muss diese Sicherungseinrichtung aus 3 Teilen bestehen:
- Sicherheitsmodul: Es protokolliert alle Kasseneingaben
- Speichermedium: Auf ihm werden alle Belege gesichert, bis die gesetzliche Aufbewahrungsfrist endet
- Digitale Schnittstelle: Sie soll eine reibungslose Datenübertragung gewährleisten, insbesondere für Prüfzwecke
Details sind jedoch noch nicht definiert. Derzeit entwickelt das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) die genauen Anforderungen an das Sicherheitsmodul, das Speichermedium, die digitale Schnittstelle sowie die elektronische Aufbewahrung. Wenn diese Anforderungen bekannt sind, werden wir Sie über entsprechende Vorbereitungsmaßnahmen informieren.
Weitere Kassenvorschriften ab 2020: Meldepflicht für Kassensysteme & Belegausgabepflicht
Weinhändler, die „elektronische Aufzeichnungssysteme“ verwenden, müssen deren Art und Anzahl ab dem 1. Januar 2020 dem Finanzamt mitteilen. Wenn eine Kasse vor diesem Stichtag angeschafft wurde, muss die Meldung bis zum 31. Januar 2020 gemacht werden.
Eine weitere Veränderung ist die Belegausgabepflicht. Weinhändler werden in Zukunft für jeden Kassiervorgang einen Kassenbeleg aushändigen müssen. Dies kann als Ausdruck, oder in elektronischer Form geschehen. Ob der Kunde einen Bon wünscht, ist dabei völlig unerheblich. Zum Glück wird es in Deutschland aber nicht so streng wie in Österreich oder Italien: Der Kunde muss nicht aufgefordert werden, den Bon anzunehmen. Ferner können Unternehmer, die „eine Vielzahl von Waren an unbekannte Personen verkaufen“, gemäß § 148 Abgabenordnung eine Befreiung von der Belegausgabepflicht beantragen.
Service für euro-Sales Vino Kunden
Selbstverständlich werden wir Sie rechtzeitig und umfassend informieren, wie Sie Ihre PC-Kasse auf die neuen Regelungen vorbereiten können.
Für unsere Kunden, die an Ihrer euro-Sales Vino Kasse aktuell nur auf Wunsch des Kunden einen Beleg ausdrucken, bieten wir gern folgenden Service an: Wenn Sie ab 2020 jeden Kassenbon ausdrucken möchten, deaktivieren wir selbstverständlich gern die Option „Bonende ohne Druck“ für Sie. Bitte wenden Sie sich an Ihren eurosoft-Ansprechpartner oder unsere Kundenbetreuung.
Weiterführende Links
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Verordnungen/2016-12-28-G-z-Schutz-v-Manipulationen-an-digitalen-Grundaufzeichnungen
…und des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik
www.bsi.bund.de/DE/Themen/DigitaleGesellschaft/Grundaufzeichnungen
Bildquelle: © eurosoft (Screenshot PC Kasse euro-Sales)