Gesetzlich verordnete Digitalisierung
Erfolgsfaktor Software
Zunächst möchten wir uns für bei unseren vielen Gesprächspartnern in Meran, Bozen, Magreid und Lana für die Gastfreundschaft und die wertvollen Informationen bedanken, die wir erfahren durften. Eine unserer Erkenntnisse, die wir in der vergangenen Woche daraus geschlossen haben: Software ist bei zunehmender Digitalisierung auch im Weinhandel ein enorm wichtiger Erfolgsfaktor!
Elektronische Rechnungen
Seit dem 1. Januar 2017 ist es in Italien möglich, Rechnungen im sogenannten Clearance-Verfahren über eine zentrale Plattform an den jeweiligen Rechnungsempfänger zu übermitteln. Rechnungen an die öffentliche Hand müssen sogar als elektronische Rechnung übermittelt werden. Ab dem 1. Januar 2019 geht Italien einen Schritt weiter und verpflichtet Unternehmen Rechnungen flächendeckend über das Austauschsystem Sdl (Sistema di Interscambio) zu versenden. Rechnungen werden dazu in ein spezielles Datenformat-Format konvertiert, digital signiert und dann über entsprechende Kommunikationskanäle übertragen.
Archivierung von Rechnungen
Damit verbunden sind auch Anforderungen an die Rechnungsarchivierung, weil elektronische Rechnungen elektronisch archiviert werden müssen. Für den Weinhandel, bei dem das Beratungsgespräch, die Besonderheit der Produkte und die damit verbundenen Kenntnisse über die Weinerzeugung verbunden sind, stellt die E-Rechnung eine Anforderung dar, die ohne Software nur mit hohem manuellen Arbeitsaufwand erfüllt werden kann.
Split-Payment
Auch bei dem sogenannten Split-Payment-Verfahren ist es sinnvoll, auf digitalisierte Geschäftsprozesse zu setzen, weil es sonst rasch unübersichtlich wird, wenn es um die Mehrwertsteuer geht. Das Stabilitätsgesetzt 2015 sieht für Lieferungen und Leistungen an die öffentliche Verwaltung vor, dass die Zahlung der Rechnungen mit dem sogenannten „Split-Payment“ vorgenommen werden muss. Hierbei wird die öffentliche Verwaltung als Rechnungsempfänger zum Schuldner der Mehrwertsteuer und und zahlt diese direkt an das Finanzamt – und nicht an den Rechnungsteller; diesem wird nur die Mehrwertsteuergrundlage überwiesen, also der Nettowert der Rechnung. Logischer Weise wirft dieses Verfahren im Handel viele Fragen auf, die durch eine geeignete Software schnell beantwortet werden können. In diesem Zusammenhang kann der kostenlose Digital-check für Weinhändler von Interesse sein.
Europa entscheidet sich für die E-Rechnung
Der elektronische Rechnungsaustausch ist ein umfangreiches und komplexes Thema. In großen Unternehmen mit eigener IT-Abteilung bedeuten diesen Neuerungen zwar Arbeit, stellen in der Regel aber kein großes Problem dar. Für kleine Unternehmen – aus denen der Weinhandel in Europa zu einem Großteil besteht – gilt dies nicht immer. Für Detailinteressierte Leser haben wir die deutschsprachige Internetseite herausgesucht, die die Richtlinie 2014/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates enthält. Um dorthin zu gelangen, klicken Sie bitte hier.
Weinhändler in Südtirol
Jenseits der gesetzlichen Regelungen, der Auswirkungen auf die Digitalisierungsstrategie des Weinhandels und der Bedeutung für Entwicklung geeigneter Softwareprodukte haben wir unsere Reise sehr genossen. Wir haben tolle Weinhändler und Winzer kennen gelernt, viel von der traumhaften Landschaft gesehen und möchten Sie mit den folgenden Foto-Impressionen etwas teilhaben lassen.
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