Abmahnungen im Onlinehandel vermeiden
Wie vermeiden Weinhändler und Winzer Abmahnungen? Dieser Frage möchten wir in diesem Beitrag auf den Grund gehen, denn Abmahnungen sind immer sehr lästige und vor allem teure Angelegenheiten. Weinhändler und Winzer werden meistens dann abgemahnt, wenn der Weinvertrieb über das Internet abgewickelt wird. Hier lauern viele Problembereiche, die Konkurrenten, Wettbewerbsverbände und Verbraucherschutzvereine ausnutzen, um Abmahnungen zu versenden. Erfahrungsgemäß werden häufig immer wieder die gleichen Verstöße abgemahnt.
1. Abmahnungen wegen Verstößen gegen das Verpackungsgesetz
Bereits 2019 ist das Verpackungsgesetz in Kraft getreten und der § 9 Abs. 1 VerpackG betrifft insbesondere Weinfachhändler*innen, die Ware an Ihre Kunden versenden. Dabei ist es völlig unerheblich, ob der Verkauf über einen eigenen Onlineshop oder eine Verkaufsplattform eingeleitet wurde. Grundsätzlich müssen sich alle Händler mit einer Verpackungslizenzierung an der Zentralen Stelle beteiligen. Das wichtigste Ziel des Verpackungsgesetzes ist es, die Recyclingfähigkeit und die Recyclingquoten von Verkaufsverpackungen zu erhöhen. Grundsätzlich gilt, dass derjenige, der Verpackungen in Umlauf bringt, die beim Empfänger typischerweise im Abfall landen, für die Versorgung dieser Verpackungen zuständig ist. Über die Lizenzierung bei einem dualen System stellt das Unternehmen sicher, dass das Verpackungsmaterial nach der Verwendung dem Recycling zugeführt wird
2. Verstößen gegen die Produktkennzeichnung
Weinhändler*innen, die Bio-Weine über den Webshop verkaufen, benötigen eine Biozertifizierung. In diesem Beitrag berichten wir neben rechtlichen Anforderungen außerdem über die Erfahrungswerte mit dem Verkauf von Bio-Weine unseres Kunden Herr Barthel vom Weinblatt in Dortmund. Auch fehlerhafte Angaben nach der Health-Claims-Verordnung werden abgemahnt. Denn die Werbung mit gesundheits- oder nährwertbezogene Angaben ist durch die EU streng reglementiert.
3. Informationspflichten
Bereits seit mehr als 5 Jahren gilt für Online-Händler die Pflicht, auf ihren Webseiten einen leicht zugänglichen und klickbaren Link zur OS-Plattform (Online-Streitbeilegungsplattform) einzustellen. Auch fehlende Angaben zur Vertragstextspeicherung sind immer wieder ein großes Thema in Sachen Abmahnungen.
4. Abmahnungen wegen Markenrechtsverstößen
Als Online-Händler geben Sie natürlich Marken von Produkten an, die Sie vertreiben – doch diese Erlaubnis gilt nicht uneingeschränkt. Wenn Sie Waren mit fremden Marken vertreiben, so sollten Sie immer genau festhalten, welche Anforderungen der Markeninhaber an diesen Vertrieb stellt!
5. Die Preisangabenverordnung (PAngV)
Wenn Sie gegenüber Verbrauchern Produkte in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche anbieten, müssen Sie grundsätzlich Grundpreise angeben. Fehlt eine Grundpreisangabe oder ist sie fehlerhaft, drohen oft teure Abmahnungen. Die Verpflichtung zur Grundpreisangabe ergibt sich aus der Preisangabenverordnung (§ 2 Abs. 1. S. 1 PAngV).
6. Abmahnungen aufgrund von fehlerhaften Rechtstexten
Unzulässige AGB-Klauseln und fehlende Angaben in Ihrem Impressum sind oft Gründe für Abmahnungen. Abgemahnt werden ebenfalls Verstöße in Bezug auf das Widerrufsrecht. In vielen Fällen fehlte das Muster-Widerrufsformular, das ebenfalls Teil der Widerrufsbelehrung ist. Sie finden Sie in diesem Beitrag Mustervorlagen für Mahnungen, Widerruf etc. zum Download.
Um Weinhändlern das Online-Business zu erleichtern, bieten wir für Sie, in Kooperation mit dem Händlerbund, Mustervorlagen mit den Schwerpunktthemen DSGVO, abmahnsichere Rechtstexte, Mahnwesen und vieles mehr zum Download an. Hier finden Sie eine große Auswahl nützlicher Vorlagen. Ihnen fehlt eine Mustervorlage zu einem bestimmten Thema? Lassen Sie es uns wissen, welche Vorlage Sie benötigen. Rufen Sie uns an unter 0 25 21 85 04-0 oder schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an [email protected]
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