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18/03/2019

Altersprüfung im Webshop – Wirklich ein Problem?


Brauchen Weinhändler eine Altersprüfung im Webshop? Das Jugendschutzgesetz schreibt klar vor, dass Händler in ihrem Ladengeschäft alkoholhaltige Lebensmittel nicht an Jugendliche abgeben dürfen. Beim kleinsten Zweifel daran, dass ein Kunde das Mindestalter erreicht hat, muss der Verkäufer dessen Ausweis kontrollieren. Bisher galt das für viele Weinhändler nur am POS – nicht für den Versand- und Onlinehandel. Das könnte sich in naher Zukunft ändern: Laut Ansicht des Landgerichts Bochum verstößt der Onlinehandel mit alkoholischen Lebensmitteln ohne Altersprüfung gegen das Gesetz.  

Müssen Weinhändler online eine Altersprüfung durchführen?

Die meisten Weinhändler, die einen eigenen Webshop betreiben, nehmen ihre Onlinebestellungen entgegen, ohne das Alter des Kunden zu prüfen. Bislang galt das bei Rechtsexperten als unbedenklich, denn im Jugendschutzgesetz gibt es keine Regelung bezüglich des Versandhandels mit Alkohol. § 9 des Jugenschutzgesetzes enthält zwar einschlägige Vorschriften für den Konsum in Gaststätten und den Erwerb von alkoholhaltigen Getränken „in der sonstigen Öffentlichkeit“, untersagt den Onlineverkauf an Jugendliche jedoch nicht explizit. Aus diesem Grund haben Gerichte bislang anders entschieden als das LG Bochum. Und Onlinehändler nicht abgemahnt.

Für den Onlineverkauf von Tabakwaren gibt es klare Regeln, seit der Gesetzgeber §10 des Jugendschutzgesetzes im April 2016 umformuliert hat. Für viele Weinhändler war das ein klares Indiz dafür, dass gerade deswegen für den Onlineverkauf von Alkoholika weiterhin keine Alterskontrolle erfolgen muss.

Wie ernst nehmen Onlinehändler das Thema Jugendschutz?

Viele Seiten beschränken ihre Altersprüfung seit Jahren darauf, dem Besucher wahlweise eine Ja/Nein-Frage zum Alter zu stellen oder ein Eingabefeld für das Geburtsdatum zu präsentieren. Darüber hinaus steht in den AGB normalerweise ein Passus zum Thema Jugendschutz. Darüber, wie viele Minderjährige sich von solchen Sicherheitsmaßnahmen abschrecken lassen, lässt sich sicher streiten.

Die Verbraucherschutzzentrale NRW testete 2018 stichprobenartig, wie Onlinehändler das Thema Jugendschutz handhaben. Dabei waren die Ergebnisse sehr unterschiedlich: In wenigen Shops, z. B. bei Real, müssen sich die Nutzer vor dem Kauf anmelden und freischalten lassen. Das Alter der Erstbesteller wird per Schufa-, Sofort- oder Post-Ident-Verfahren geprüft. Amazon verlangt im Bestellvorgang eine Identifizierung des Nutzers über den Personalausweis oder Reisepass. Auf dem Marketplace gibt es allerdings meist keinerlei Hürden für den Kunden.

Hawesko lässt das Alter der Empfänger durch den Paketzusteller prüfen und weist in den AGB darauf hin. Diesen Service bieten viele Versanddienstleister an. Hier können die Auftraggeber entscheiden, ob der Zusteller generell die Vorlage eines Ausweises verlangen soll, oder nur, wenn er das Alter des Empfängers nicht einschätzen kann. Darüber hinaus gibt es auch die Option, die Identität des Empfängers vom Versanddienstleister prüfen zu lassen. So gehen Onlinehändler sicher, dass Besteller und Empfänger der Ware identisch sind. Auf den ersten Blick eine gute Sache. Zumindest für Kunden, die ihre Pakete persönlich annehmen können.

Altersprüfung im Webshop: für und wider

Generell besteht für Weinfachhändler, die eine Altersprüfung implementieren möchten, die Herausforderung sicher darin, die richtige Balance zu finden: Einerseits muss diese echte Sicherheit bieten. Andererseits schrecken selbst kleine Hürden im Bestellprozess den gemeinen Onlinekunden schnell ab. Darüber hinaus stehen die Forderungen nach umfassenden Authentifizierungsmethoden in Onlineshops im Widerspruch zur DSGVO. Wer sich dafür entscheidet, im Bestellprozess (weitere) persönliche Angaben des Kunden zu erheben, sollte unbedingt in der Datenschutzerklärung darauf hinweisen, um keine Abmahnung zu riskieren.

Vielleicht sollte der Gesetzgeber an dieser Stelle mit klaren Richtlinien für einen fairen Wettbewerb sorgen. Wir bleiben für Sie auf jeden Fall am Ball und berichten!


Bildquelle: ©artinspiring  – 123RF  

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