Onlinehandel: EU-Mehrwertsteuerreform
Die EU-Mehrwertsteuer-Reform zum 01.07.2021 wird im Onlinehandel einiges ändern. Zumindest für die Unternehmer, die einen nennenswerten Umsatz mit grenzübergreifendem Versand machen. Denn spätestens im nächsten Jahr werden deutlich mehr Händler die EU-Lieferschwellen überschreiten. Für diejenigen, die schon länger im großem Stil in Nachbarländer liefern, wird vieles einfacher. Für einige Webshops wird der EU- Versand komplizierter oder teuer werden. Doch mit der richtigen Strategie lohnt es sich auch für kleinere Wein-Anbieter, neue Zielgruppen in Nachbarländern zu erschließen. Wenn Sie sich einen Überblick über die EU-Mehrwertsteuerreform und die Änderungen, die sich für Sie im E-Commerce ergeben, verschaffen möchten: Hier im Beitrag erklären wir das Ganze einfach und mit Praxisbeispielen aus der Weinbranche. Aus Unternehmersicht und den Augen Ihrer Kunden betrachtet.
Verkaufen Sie Online und/oder stationär Wein in Nachbarländer? Oder denken Sie darüber nach? Mussten Sie bisher auf die B2C-Lieferschwellen achten – oder ist das für Sie und Ihren Webshop Neuland? Wenn Sie wissen möchten, was sich für die Weinbranche ändert, lesen Sie weiter!
Was ändert sich am 1. Juli mit der EU-Mehrwertsteuer-Reform 2021?
Viele Experten verheißen, dass mit der EU-Mehrwertsteuerreform der E-Commerce innerhalb der EU einfacher werden wird. Statt vieler verschiedener Lieferschwellen, die sich für jedes EU-Land auch mal ändern können, gibt es nur noch einen einheitlichen Wert.
Diese Lieferschwelle gab es schon vorher. Sie gibt an, ob Sie Ihre Verkäufe im Inland besteuern müssen oder im „Herkunftsland“ Ihrer EU-Privatkunden. Bisher galten in den EU-Ländern unterschiedliche Grenzen. Die liegen bei den meisten Staaten noch bei 35.000 EUR pro Jahr. Bei anderen sind es 100.000 EUR.
Jetzt sinkt dieser Wert auf 10.000 EUR pro Jahr. Für alle Verkäufe in die EU an Privatpersonen. Egal in welches Land – die Schwelle gilt für alle EU-Staaten in Summe.
EU-Mehrwertsteuerreform: Lieferschwellen sinken deutlich
Die Lieferschwelle ist für Ihre Verkäufe in alle EU-Mitgliedsstaaten ab 1. Juli einheitlich: Insgesamt 10.000 Euro netto pro Jahr. Für alle Verkäufe „an Privatkunden“. Also alle Kunden, die keine Umsatzsteuer-Ident-Nummer angeben können, wenn Sie bei Ihnen bestellen. Dieser Wert ist ausschlaggebend dafür, mit welchem Steuersatz Sie Ihre Verkäufe abrechnen. Denn wenn Sie die Grenze überschreiten, müssen Sie Ihre Umsätze für das betreffende Jahr anders versteuern. Im Ausland und mit dessen Steuersatz.
Das Ziel der EU-Mehrwertsteuerreform ist klar: Die Mehrwertsteuer soll in dem Land ankommen, in dem die Konsumenten leben. Deshalb werden die Lieferschwellen nicht nur einheitlich. Sondern auch anderes berechnet: Die EU-Mehrwertsteuerreform fasst bei der neuen Lieferschwelle alle EU-Länder zusammen. Der Wert gilt für alle Lieferungen, die Grenzen überschreiten.
Ein Beispiel für die Unterschied zwischen Lieferschwellen BIS zur EU-Mehrwertsteuerreform
Die Lieferschwellen für die meisten EU-Länder (z. B. Österreich, Italien, Finnland, Frankreich) lagen für 2020 bei 35.000 EUR. Für Luxemburg, die Niederlande und Deutschland waren es sogar 100.000 EUR.
Diese Werte sinken drastisch. Somit werden deutlich mehr (Online-) Händler spätestens ab 2022 die Lieferschwellen beachten müssen. Und damit die unterschiedlichen Steuersätze in der EU.
Ist für SIE die EU-Mehrwertsteuer-Reform relevant?
Wenn Sie in ein EU-Land pro Jahr an Privatpersonen Waren im Wert von 10.000 EUR pro Jahr verkaufen, dann auf jeden Fall! Achtung: Für 2021 gilt die Marke nur für das 2. Halbjahr. Zum Glück – denn so bleibt für die meisten Online-Weinhändler*innen, Weingüter und Winzer*innen noch Zeit. Während „die großen“ internationalen Player, die sich nicht das Steuern-Zahlen drücken, im Zugzwang sind. Doch was ist mit IHNEN?
Beispiel A:
Ein Weinhändler mit Firmensitz in Deutschland liefert an seine Privatkunden, die einem anderen EU-Land leben, vom 01.07.2021 – 31.12.2021 Waren im Wert von 7.500 Euro. Er muss für diese Verkäufe die Umsatzsteuer ans deutsche Finanzamt abführen. Zum „normalen deutschen“ Mehrwertsteuersatz von 19 bzw. 7 %.
Auch wenn der Händler etwas mehr in die EU-Staaten liefert, bleibt das so: Solange er die Grenze von 10.000 EUR nicht überschreitet. Und dieses Jahr ist es eben nur „ein halbes“: Das Gesetz tritt erst am 1. Juli 2021 in Kraft und berücksichtigt nur den Zeitraum von da an bis zum Jahresende.
Beispiel B:
Erhöht sich der Warenwert auf 10.100 Euro pro Jahr, überschreitet unser Händler plötzlich die Lieferschwelle. Er muss die Umsatzsteuer im Ausland zahlen. Der Knackpunkt: Nicht nur DIE Steuer wird in einem anderen Land fällig. Sondern auch DER Steuersatz des Landes gilt. Wenn Sie auf Ihrer Rechnung nicht direkt den Steuersatz „aus dem Ausland“ ausgewiesen haben, geht der Spaß los. Sie und Ihre FiBu „freuen“ sich über Korrektur.
Und aus Sicht Ihrer Privatkunden ist eine „Nachzahlung“, wenn die Steuer in ihrem Land höher ist, sicher unangenehm.
Wenn Sie davon ausgehen, in ein EU-Land an Privatpersonen vom 1. Juli 2021 – 31. Dezember 2021 die 10.000-EUR Grenze zu überschreiten, sollten Sie schnell handeln!
Wenn Sie nur kleine Mengen und Werte in die EU verkaufen, also die 10.000 EUR-Grenze deutlich unterschreiten werden, können Sie sich zurücklehnen. Oder gerade deshalb Ihre Online-Zielgruppe(n) ausweiten.
Ganz gleich, ob Sie im Netz und stationär oder „nur“ offline verkaufen: Wenn Sie das perfekte Tool suchen, um grenzübergreifend durchzustarten: euro-Sales Vino kann (fast) alles, was mit Wein zu tun hat. (Anm. der Red.: …verkosten noch nicht.)
Ihre Strategie für den Verkauf ins Ausland nach der EU-Mehrwertsteuerreform
Direkt richtig berechnen ab Inkrafttreten der EU-Mehrwertsteuerreform
Sie als Händler dürfen die Umsatzsteuer direkt beim Verkauf anhand der Kundenadresse anpassen. Und Ihren Preis mit dem dort geltenden Steuersatz berechnen. Im Front-End Ihres Webshops. Auf der Bestellbestätigung. Und auf Ihrer Rechnung. Mit den richtigen Tools bieten Sie Ihren EU-Kunden den Wein direkt zum richtigen Preis an. Damit es im CheckOut-Prozess keine Bestell-Abbrüche gibt, weil der Preis bei Eingabe der Lieferadresse steigt.
Zielgruppen für Weinhandlungen, Winzer und Weingüter in der EU
In fast allen Nachbarländern geben Mann und Frau durchschnittlich mehr Geld für Wein aus. Und sind viel weniger preis-sensibel: „Wir Deutsche“ sparen gern bei Lebensmitteln. Das gilt leider nicht nur für Grillfleisch. Auch bei Wein und Spirituosen zählt für viele Kunden vor allem der Preis. Selbst für die Genießer hierzulande. Ein Blick auf die Weintrinker im Ausland kann nicht schaden:
Bauchgefühl oder Fakten-Check?!
Sie wissen sicher, wieviel Umsatz Sie „in normalen Jahren“ grenzübergreifend erwirtschaften. Die EU-Mehrwertsteuerreform könnte einiges auf den Kopf stellen. Deshalb sind echte Zahlen, Daten und Fakten ab dem 1. Juli mehr wert als je zuvor.
Lohnt sich der EU-Handel trotz – oder WEGEN der EU-Mehrwertsteuer-Reform für SIE?
Diese Frage können Sie dieses Jahr „im Feldversuch“ klären. Denn Sie haben die perfekte Ausgangssituation, um im 2. Halbjahr 2021 auszuloten, was so geht – und vor allem: Was es Ihnen bringt. Vorausgesetzt, Sie haben das richtige Tool dafür. Mit einer guten Statistik ist die Auswertung Ihrer Umsätze in die EU-Länder ein Kindernspiel. Wir sind gespannt, was unsere euro-Sales Vino-Kunden am Ende des Jahres sagen werden:
Und freuen uns, dass einige schon dabei sind, in diesem Jahr mit euro-Sales Vino und vollvernetztem Webshop für einige EU-Länder loszulegen. Und dass die ganz bestimmt auswerten, ob sich der Versand in die EU am Ende des Jahres gelohnt hat. Ob und wie sich die Roherträge für den Versand in die einzelnen Länder unterscheiden.
Mit dem Statistikexplorer haben Sie Ihre Daten für das 3. Quartal und Ihre Kunden(gruppen) nach Ländern auf einen Klick parat. Und Sie können rechtzeitig vor Jahresende Billanz ziehen, wie viel Umsatz Sie für 2022 erwarten dürfen. Optimal: Sie haben nicht nur den Online-Umsatz an Ihre EU-Privatkunden in der Statistik, sondern alle Verkäufe, die unter die EU-Mehrwertsteuer-Reform fallen.
Bitte beachten Sie, dass dieser Beitrag nur einen kleinen Teil aller Aspekte zur EU-Mehrwertsteuerreform widerspiegeln kann. Trotz sorgfältiger Recherche unserer Redaktion kann und darf dieser Beitrag keine fundierte fachliche Beratung ersetzen. Bitte besprechen Sie das Thema im Detail und unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Sitauation mit Ihrer Steuer-, Unternehmens- und/oder Rechtsberatung.
Diese umsatzsteuerlichen Neuregelungen greifen ab 1. Juli 2021:
- Ablösung der Versandhandelsregelung: Die bislang geltenden umsatzsteuerlichen Versandhandelsregeln greifen ab 1. Juli 2021 nicht mehr. Sie werden durch die neuen Fernverkaufsregelungen abgelöst.
- One-Stop-Shop: Die Abführung ausländischer Umsatzsteuer wird im Rahmen der EU-Mehrwertsteuerreform über eine einzige Anlaufstelle beim Bundeszentralamt für Steuern ermöglicht.
- Reverse-Charge-Verfahren: Es soll der Übergang der Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG auf den Betreiber elektronischer Märkte erfolgen.
EU-Mehrwertsteuerreform: Änderungen im Onlinehandel ab Juli 2021
Die geplante Mehrwertsteuerreform der EU sieht im Kern vor, dass die Umsatzsatzbesteuerung des Warenverkehrs von EU-Unternehmern innerhalb der EU einfacher geregelt wird. Das große Ziel dabei ist, dass bis 2022 alle grenzüberschreitenden Versand-Lieferungen im Bestimmungsland besteuert werden. Wenn Sie also als in Deutschland ansässiger Weinhändler Waren in ein EU-Land versenden, greift umsatzsteuerlich die sogenannte Fernverkaufsregelung. Danach ist die Umsatzsteuer nicht mehr in Deutschland abzuführen, sondern im EU-Wohnsitzstaat des Privatkunden bzw. der Privatkundin, wenn bestimmte Netto-Umsatzschwellen bei Lieferung in ein EU-Land überschritten werden.
Im Rahmen der EU-Mehrwertsteuerreform spricht man bei Lieferungen an Privatkunden in einem anderen EU-Mitgliedsstaat nicht mehr von der Versandhandelsregelung, sondern vom „Fernverkauf“. Der Fernverkauf setzt voraus, dass der Transport der Ware durch die Onlinehändler*in veranlasst wird.
Vorteile des One-Stop-Shop (OSS)
Im Rahmen der EU-Mehrwertsteuerreform wird es einfacher, denn die Umsatzsteuerzahlung erfolgt über die neue einzige Anlaufstelle, den sogenannten „One-Stop-Shop“ beim deutschen Bundeszentralamt für Steuern. Und diese Behörde leitet dann die Umsatzsteuerzahlungen weiter an die ausländischen Finanzbehörden. Voraussetzung ist jedoch, dass man als Unternehmer in nicht mehr als einem EU-Mitgliedsstaat umsatzsteuerlich registriert ist. Die Antragsstellung erfolgt über das Online-Portal des Bundeszentralamts für Steuern.
Dies gilt auch für Unternehmen mit Ansässigkeit in einem Nicht-EU-Staat, die in Deutschland ein Warenlager haben und Privatkunden in einem anderen EU-Mitgliedsstaat von diesem deutschen Lager aus beliefern. Sie können im Rahmen der EU-Mehrwertsteuerreform bei Überschreitung der Lieferschwelle von 10.000 Euro aus dem Drittland die ausländische Umsatzsteuer ans Bundeszentralamt für Steuern abführen.
- Es genügt eine quartalsweise Meldung und Zahlung der ausländischen Umsatzsteuer ans Bundeszentralamt für Steuern
- Die umsatzsteuerliche Registrierung EU-Ländern ist für Unternehmer nicht mehr notwendig
- Sie können auf ausländische Steuerberater verzichten, die bisher die Erklärungen für die ausländischen Finanzbehörden erstellen mussten
Erfolgsfaktor E-Commerce – Unsere Webshop-Lösungen
Wir unterstützen Sie beim erfolgreichen Onlinehandel. Selbstverständlich berücksichtigen wir die EU-Mehrwertsteuerreform, die Datenschutz-Richtlinien und alle Pflichtangaben, die Sie als Weinhändler*in in Ihrem Webshop angeben müssen. Unsere Vision ist es, inspirierende, emotional geladene Einkaufswelten für Wein, Spirituosen und Feinkostprodukte zu schaffen. Alle Produktmerkmale sind dabei auf die Weinwelt abgestimmt: Expertisen, Nährwertangaben für Feinkost, Allergene, Informationen zum Produzenten und andere rechtliche Pflichtangaben. Und das Beste: Sie steuern alles aus euro-Sales Vino heraus und importieren sogar Ihre eingehenden Kundenbestellungen aus dem Internet auf Knopfdruck!
Wenn Sie mehr über unsere Webshop-Lösungen erfahren möchten, klicken Sie gerne einmal in unseren Beitrag „Erfolgsfaktor E-Commerce – Unsere Online-Lösungen„. Und wenn noch Fragen bezüglich der EU-Mehrwertsteuerreform offen geblieben sind, nutzen Sie gern unser Kontaktformular. Wir freuen uns über Ihre Nachricht.
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