TSE für die Kasse im Weinhandel
Weinhändler brauchen bald eine TSE für Ihre Kasse. Daran führt kaum ein Weg vorbei. Auch wenn es Ausnahmen und „Schonfristen“ in der Kassenrichtlinie 2020 gibt (mehr dazu im Text): Sie gilt offiziell seit Januar 2020. Diverse Interpretationen, Gerüchte und Vorschriften, die sich in den Bundesländern zum Teil massiv unterscheiden sorgen für Verunsicherung. Der nächste wichtige Stichtag ist der 30. September. Was sich für Sie und ihre Kasse ändert, wie viel Zeit Ihnen bleibt, bis Sie eine TSE für Ihre Kasse benötigen und wie Sie die neuen Regeln ganz einfach umsetzen können, haben wir für Sie zusammengefasst.
Alles begann mit der Bonpflicht… Erinnern Sie sich an den Januar? Facebook und Instagram wurden überschwemmt von Bildern, die humorvoll, ironisch oder theatralisch die Folgen des Gesetzes skizzierten, weil „niemand die ausgedruckten Kassenbons mitnehmen“ wollte. Überquellende Mülleimer, Wäscheleinen voller Thermobons und der Aufruf alle liegengeblieben Bons regelmäßig im Briefkasten des lokalen Finanzamts zu entsorgen – kreative Ideen gab es ohne Ende. Während große Unternehmen und euro-Sales Vino-Anwender für Kunden, die „keinen Bon brauchen“ einfach auf die digitale Alternative umsteigen konnten, sind viele Kassenbesitzer theoretisch verpflichtet, jeden Beleg auszudrucken. Dann kamen Corona und die Mehrwertsteuersenkung. Nicht zuletzt deshalb regt die Belegausgabepflicht mittlerweile kaum noch Jemanden auf. Unternehmer haben andere Sorgen. Dazu gehört für viele die Aufrüstung Ihrer Kasse/n. Denn wenn Sie bis zum 30. September 2020 die Aufrüstung Ihrer Kasse nicht eingeleitet haben, drohen Bußgelder. Die meisten Bundesländer gewähren einen Aufschub für die Umsetzung, verlangen aber einen schriftlichen Nachweis darüber, dass Sie eine TSE für Ihre Kasse vor dem 1.10.2020 bestellt haben.
Sie benötigen weitere Informationen oder möchten Ihre TSE direkt oder zum Wunschtermin bestellen? Wir sind gern persönlich für Sie da und freuen uns über Ihre Nachricht an [email protected] und / oder Ihren Anruf unter 02521 – 85 04 0.
TSE für Ihre Kasse – Stichtag 30.09.2020
Brauchen Sie für Ihre Kasse im Weinhandel ab dem 30. September eine TSE? Die Antwort lautet eindeutig: Das kommt darauf an… Je nachdem, welche Technik Sie aktuell und seit wann einsetzen; in welchem Bundesland Sie kassieren und welche Art von TSE Sie einsetzen werden.
Der 30. September ist und bleibt ein wichtiger Stichtag für Kassenbesitzer. Fast alle Bundesländer verlangen, dass Sie bis dahin alles verbindlich geregelt haben: Das Finanzamt schreibt vor, dass Händler die Aufrüstung Ihrer Kasse/n bis dahin entweder abgeschlossen, oder zumindest eingeleitet haben.
Entweder müssen Sie zum 30.09.2020 bereits eine TSE für Ihre Kasse besitzen und in Betrieb nehmen. Oder Sie brauchen sie erst ab März 2020 – müssen die TSE aber bis Ende September bestellen. Die meisten Bundesländer verlangen einen verbindlichen Nachweis, z. B. eine Auftragsbestätigung Ihres Kassenherstellers.
Ihnen brummt jetzt schon der Kopf? Sie fragen sich, was diese TSE überhaupt ist? Dann sind Sie in guter Gesellschaft. Lesen Sie einfach weiter, wir lassen die technischen Details und Fachbegriffe mal außen vor. Vorab eine gute Nachricht: Mit der euro-Sales Vino Kasse ist alles ganz einfach. Sie bestellen Ihre TSE zum Wunschtermin, die Inbetriebnahme ist ein Kinderspiel. Sie nutzen mehrere Kassen an einem Standort? Mit 1 TSE und euro-Sales Vino können Sie bis zu 5 Geräte sichern.
Was ändert sich in der Praxis an der Kasse?
Einige unserer Kunden haben ihre TSE an der Kasse bereits im Einsatz. Was hat sich geändert? Im Grunde nichts. Auf dem Kassenbon stehen jetzt die Signaturdaten der TSE. Alles andere ist wie immer. „In Österreich und Italien ist das anders“, berichten unsere Kollegen vom Support: „Unsere Kunden in Österreich müssen zum Beispiel VOR der Inbetriebnahme einer Kasse eine „Sicherheitskarte“ und ein Lesegerät dafür besorgen. Und zwar je 1 für jede Kasse. An jeder Kasse muss eine spezielle Software aufgespielt und das Lesegerät installiert werden. Dafür brauchen Sie einen gesonderten Vertrag, direkt mit dem Anbieter der Sicherheitskarte.“ Anm. der Redaktion: Viele unserer Nachbarn in Europa schreiben schon seit Jahren umfassende Sicherungsmaßnahmen für Kassensysteme vor.
Für unsere Kunden in Deutschland ist alles einfacher: Sie bestellen Ihre TSE zum Wunschtermin bei uns. Dann können Sie sich entspannt zurücklehnen.
Sie möchten Ihre TSE direkt bestellen? Bitte nutzen Sie das Formular aus unserer Kundeninformation oder kontaktieren Sie uns unter [email protected] bzw. 02521 – 85 04 0.
Sie haben Fragen rund um die Inbetriebnahme Ihrer TSE? Unsere Kundenbetreuung ist für Sie da; per E-Mail oder unter Ihrer gewohnten Hotline-Rufnummer. Unser Service-Team informiert Sie pro-aktiv per E-Mail zum Thema „TSE“ und allen wichtigen Neuerungen.
Bis wann brauchen Sie eine TSE für Ihre Kasse im Weinhandel?
Wenn Sie in Bremen kassieren, brauchen Sie die TSE für Ihre Kasse bis zum 30. September 2020. In Berlin gilt: Sie dürfen die Aufrüstung Ihrer Kasse nur dann bis 2021 hinauszögern, wenn Ihr Kassen-Anbieter Ihnen noch keine TSE-Anbindung zur Verfügung stellen kann. Selbstverständlich benötigen Berliner Weinhändler einen schriftlichen Nachweis vom Hersteller der Kasse. In anderen Bundesländern müssen Kassen spätestens am 31.03.2021 mit einer TSE gesichert werden. Näheres zu den Fristen und Vorschriften der einzelnen Bundesländer finden Sie in diesem Beitrag.
Besitzer von Registrierkassen, die nicht mit einer TSE aufgerüstet werden können, haben etwas mehr Zeit. Das Kaufdatum ist entscheidend, die Kasse muss alle anderen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die GoBD, erfüllen. Im Zweifel ist es ratsam, Ihren Kassenanbieter und/oder Steuerberater zu kontaktieren und einen schriftlichen Nachweis vorzuhalten, dass die Kasse technisch bedingt nicht aufgerüstet werden kann.
Was ist überhaupt eine TSE?
Vereinfacht gesagt ist die TSE (Technische Sicherheits-Einrichtung) ein Gerät oder Bauteil, das Sie an Ihre Kasse anschließen. Dieses Gerät erfüllt 3 Aufgaben:
- Protokollieren aller Buchungen, die Sie an der Kasse vornehmen – im Prinzip wie eine „Kopie“ Ihres Kassenjournals
- Signieren Ihrer Kassenbons: Die TSE berechnet anhand der umsatzrelevanten Daten auf dem Kassenbon (Verkaufspreise, Mehrwertsteuer, etc.) einen Prüfwert. Dieser Wert, die Dauer des Kassiervorgangs und Angaben zur TSE gehören zu den Pflichtangaben auf Ihrem Kassenbon, sobald Sie eine TSE einsetzen.
- Vereinfachung von Kassenprüfungen: Das Format, in dem die TSE die protokollierten Daten speichert, ist genormt. Ganz gleich, von welchem Hersteller eine TSE stammt: Dieses Format muss eingehalten werden. Gleichzeitig ist auch eine standardisierte „Export-Schnittstelle“ Pflicht. Das bedeutet im Klartext, dass Finanzprüfer Kassendaten über die TSE prüfen können. Und die Daten deutschlandweit und branchenübergreifend identisch aufgebaut sein werden. Für die Prüfer eine enorme Entlastung. Denn aktuell müssen Finanzbeamte sich oft mühsam einarbeiten, um Kassendaten zu verstehen. Es gibt für die unzähligen verschiedenen PC- und Registrierkassen, die auf dem Markt erhältlich sind, keine einheitliche Vorschrift darüber, wie diese Daten aussehen müssen.
Ganz wichtig: Ihre TSE braucht ein gültiges Zertifikat vom Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik (BSI). Das betrifft nur die TSE selbst, Ihre Kasse bleibt davon unberührt.
Wer braucht eine TSE für die Kasse?
Grundsätzlich braucht jeder Unternehmer, der eine elektronische Kasse benutzt, eine TSE. Nur die „offene Ladenkasse“ bleibt ausgenommen. Auch von der Belegausgabepflicht. Und entgegen der Gerüchteküche, es ist und bleibt weiterhin erlaubt, ohne Hilfsmittel zu kassieren.
Diese Alternative kommt aber für die wenigsten Weinhändler in Frage, denn sie birgt zahlreiche Nachteile und erfordert ab einer bestimmten Betriebs- und Umsatzgröße große Aufwände in der Buchhaltung. Doch es gibt noch ein „Schlupfloch“ im Gesetz:
Bargeld abschaffen?
Weinhändler, die ausschließlich „personalisierte und rückverfolgbare“ Zahlungen von Ihren Kunden akzeptieren, brauchen keine TSE für Ihre Kasse. Wer kein Bargeld mehr akzeptiert, braucht keine TSE? So einfach ist es leider nicht, denn wenn Sie Wertgutscheine anbieten, wird es schon wieder „anonym“, denn der Käufer löst den Gutschein selten ein. Neue Zahlverfahren setzen sich oft extrem schnell durch am Markt. Ohne TSE an der Kasse können Sie Ihren Kunden diese vielleicht nicht anbieten.
Hat eine TSE für Weinhändler auch Vorteile?
Auf den ersten Blick scheint mit dem Anschluss einer TSE die „totale Überwachung“ zu beginnen. Die gläserne Kasse, big brother is watching you. Die Anschaffung einer TSE für Ihre Kasse kostet Zeit und Geld, das beginnt schon mit dem Zusammentragen von Informationen. Doch nüchtern betrachtet hat die Sache einen entscheidenden Vorteil. Denn wenn Sie eine TSE für Ihre Kasse haben, wird eine Finanzprüfung auch für Sie viel angenehmer. Eine umfassende Betriebsprüfung findet vielleicht gar nicht erst statt, wenn Sie zuvor Besuch bekommen, weil das Finanzamt eine unangekündigte Kassennachschau vorsieht. Und die kann ganz schnell – und vor allem sehr erfreulich enden, wenn Ihr Prüfer bei einem verdeckten Testkauf entscheidet, dass bei Ihnen „die Kasse stimmt“ und alle Regeln eingehalten werden.
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Bildquelle: eurosoft – Die euro-Sales Vino Kasse: All-in-One-Kassen PC mit Betriebssystem, Kassenschublade, Bondrucker, Barcodescanner und Touch-Bildschirm. Sie möchten mehr erfahren? Gerne beantworten wir Ihre Fragen persönlich und freuen uns über Ihre Nachricht an [email protected] und/oder Ihren Anruf unter 0049 – (0)2521 – 85 04 0.